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Stiftungsvorstand und Spendenkonto

Die Stiftung Heilanstalt Paulinenhilfe für orthopädisch Kranke wird aufgrund der durch das Regierungspräsidium Nord-Württemberg Stuttgart am 08.10.1962 genehmigten Satzung vom 08.08.1962 in der Rechtsform einer Stiftung bürgerlichen Rechts geführt.

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